„Anders als in der Wirtschaft sind ca. 80 – 85 % der Tätigkeiten einer Kommune in irgendeiner Form verbindlich geregelt. Gesetze und Verordnungen der EU, des Bundes und des Landes sowie Richtlinien, Erlasse und Verfügungen der Aufsichtsbehörden bestimmen den Alltag der Verwaltung, die ja bekanntlich an Recht und Gesetz gebunden ist. Aufgabe der Verwaltungsführung ist es, die Rechtslage streng zu beachten, aber zugleich auch Spielräume für kommunales Handeln im Interesse der BürgerInnen zu erkennen und zu nutzen.
Die Aufgabenpalette einer Stadtverwaltung ist erheblich breiter als die der meisten privaten Unternehmen. Sie erstreckt sich von Ordnungsfunktionen im
Standesamts-, Melde-, Gewerbe-, Straßen- und Bauordnungsbereich über die Dienstleistungen im Jugend-, Schul-, Kultur- und Sozialbereich
bis zur Straßenreinigung und Abwasser- und Müllentsorgung, von der Bauleit- und Verkehrsplanung bis zur Förderung von Wirtschaft, Tourismus und Beschäftigung.Hinzu kommt die Verantwortung für eine Anzahl kommunaler Gesellschaften in privater Rechtsform, an denen die Stadt
als Gesellschafter beteiligt ist. Bei alledem gilt es, die Finanzen des Unternehmens Verwaltung in Ordnung zu halten.“
Wesentliche Aufgaben eines Bürgermeister sind:
„Der Idealtyp des Bürgermeisters ist eine Mischung aus korrektem Verwaltungsfachmann, dynamischen Wirtschaftsmanager, einfühlsamen Sozialtherapeuten, weitblickendem Stadtplaner und volksnahem Vereinsmenschen. In der Wirklichkeit wird es diesen Idealtypen natürlich niemals lupenrein geben.“
Alle oben beschriebenen Aussagen stammen von Roland Schäfer, Ehrenpräsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Sie sollen in erster Linie ganz deutlich herausstellen, dass das Amt des Verwaltungschefs kein politisches ist.
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